Sicherheitstechnische Kontrolle
Die Sicherheitstechnische Kontrolle (STK) ist in der Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV) vorgeschrieben. Betreiber sind alle diejenigen, die Medizinprodukte gewerblich nutzen und diese Leistung berechnen, also alle niedergelassenen Ärzte und Kliniken. Der Umfang einer Geräteprüfung wird durch den Hersteller und durch geltende Normen festgelegt. Genaue Angaben findet man als Betreiber immer in den Handbüchern zu den Produkten. Sind dort keine genauen Angaben gemacht, sollte jeder Betreiber den Hersteller oder Lieferanten anfragen und im Zweifelsfall sich eine schriftliche Bestätigung geben lassen.
Eine STK ist je nach Gerät in der Regel alle 12 oder 24 Monate durchzuführen.